- 1798 -

1284. Juni 1. Ottmachau.

Kal. Jun.

Bischof Thomas übersendet durch seinen Kapellan und Notar Peter, dem er auch noch besondere mündliche Aufträge gegeben, seinem Prokurator in Rom, Joh. Muscata, absque sigillo quoddam rodale, (die Exceptionsschrift gegen die vom Herzog eingereichte Appellationsrechtfertigung nach der Sitte des kanonischen Prozesses in Rollenform, vgl. No. 1793) einen Brief, der Letztere möge den Cardinal Latinus und den Bischof von Fermo über die Streitsache unterrichten und mit allen Kräften durchzusetzen suchen, dass der Papst selbst und zwar sobald als möglich die Sache entscheide, denn wenn der vom Herzog gesendete Mag. Ludwig seinen Wunsch, besondere Richter ernannt zu erhalten, durchsetze, sei bei der grossen Macht des Herzogs der Bischof "todt" und die Kirche verloren. Der Bischof entschuldigt zugleich die Sendung und Bevollmächtigung Peters, damit Adressat für alle Fälle einen Stellvertreter und Helfer habe.

Stenzel, Bisthumsurk. S. 92.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.